Infos BAföG
Verlängerung des BAföGs
Die Handhabung der Verlängerung des BAföGs über das 4. Fachsemester hinaus anhand von Formblatt 5 erfolgt nach Rücksprache mit dem Studierendenwerk Düsseldorf innerhalb der Fakultät einheitlich.
Es gelten folgende ECTS-Grenzen:
- Es müssen mind. 60 ECTS zum Ende des 4. Fachsemesters vorliegen
- Für jedes weitere Fachsemester müssen mind. 15 weitere ECTS erbracht worden sein
Durch die Vereinheitlichung entfällt die Vorlage des Formblattes 5. Der Prüfungsausschuss bestätigt per Unterschrift nur noch die Leistungen auf einer aktuellen Leistungsübersicht, welche die Studierenden beim BAföG-Amt einreichen.
Bei Sonderfällen, die Studierende nicht mit dem BAföG-Amt klären können, wird der Prüfungsausschuss unterstützend tätig.
Für Auslands-BAföG ab dem 5. Fachsemester gilt, dass je nach Zielland unterschiedliche Studierendenwerke zuständig sind, daher kann die Vorlage des Formblattes 5 nicht entfallen. Hierfür ist auch weiterhin der Leistungsnachweis über Formblatt 5 zusätzlich zu Formblatt 6 notwendig. Trotzdem gelten auch hier die neuen ECTS-Grenzen.
Die Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer (aufgrund von individuelle Gründen, Flexsemester oder als Hilfe zum Studienabschluss) muss nach wie vor über Formblatt 10 beantragt werden. Regelungen dazu bleiben unverändert.
Das Studierendenwerk Düsseldorf ist Ihr Ansprechpartner zum Thema Studienfinanzierung. Es ist mit der Durchführung der wichtigsten Studienfinanzierung beauftragt – dem BAföG